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Elektro Ulmann

Hauptgasse 3

9050 Appenzell

 

Tel 071 787 11 15

info@elektro-ulmann.ch

 

Montag geschlassen

Dienstag – Freitag:

9:00 – 12:00 | 13:30 – 18:30 Uhr

Samstag:

9:00 – 12:00 | 13:30 – 16:00 Uhr

Warum Elektrokontrolle?

Mit einwandfreien Installationen und intakten Geräten, kann das Gefahrenpotential im Umgang mit Strom reduziert werden. Fehlerhafte oder defekte Installationen und Geräte können zu Unfällen, Bränden oder gar Verletzungen, im schlimmsten Fall mit Todesfolge, führen. Defekte können Folgen der Alterung, Abnützung, Materialermüdung oder auch fehlerhafte Laien-Installationen sein. Durch die in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verlangten Kontrollen können Schäden, Unfälle und Verletzungen vermieden werden.

Wir erledigen für Sie als:

Anlagebesitzer

  • periodische Installationskontrollen für alle Anlagen
  • Kontrolle bei Handänderungen von Wohnungen und Liegenschaften
  • Abnahmekontrollen für Neuanlagen und Kontrollperioden unter 20 Jahren
  • Expertisen

Liegenschaftenverwaltung

  • periodische Installationskontrollen für alle Anlagen
  • Kontrolle bei Handänderungen von Wohnungen und Liegenschaften
  • Abnahmekontrollen
  • Expertisen

Elektroinstallateur

  • periodische Installationskontrollen für alle Anlagen Ihrer Kunden
  • Kontrolle bei Handänderungen von Wohnungen und Liegenschaften
  • Schlusskontrollen
  • Abnahmekontrollen
  • Expertisen

Kontrollperioden

Gebäudeinstallationen müssen in festgelegten Abständen geprüft werden. Einige Beispiele aus der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV):

jährlich

  • Baustellen und Märkte

alle 10 Jahre*

  • nasse oder feuergefährdete, gewerblich genutzte Räume
  • gewerbliche Werkstätten
  • medizinisch genutzte Räume der Kategorie 1
  • Bürogebäude, Kirchen, Zeughäuser und landwirtschaftliche Betriebe
  • Sportboote und Vergnügungsschiffe
  • Installationen mit Eigenversorgungsanlagen

*sowie bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle

alle 20 Jahre*

  • alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten

*sowie bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle

Gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer Elektrischen Anlage verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollgang durchgeführt werden. Eine Firma also, die weder an der Planung, der Durchführung noch an der Erstellung beteiligt war.

Wir kontrollieren für Sie:

Sämtliche Installationen im Gebäude. Vom Sicherungskasten bis zur letzten Steckdose, Leuchte oder Verbraucher. Kontrolliert wird gemäss der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen (NIV, NIN, WV). Falls Mängel vorhanden sind, sind diese durch einen konzessionierten Elektroinstallateur innert Frist beheben zu lassen.

Die Kontrolle dient zur frühzeitigen Erkennung von mangelhaften und gefährlichen Installationen. Es gilt diese rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.

Einige Beispiele gefährlicher Installationen und Defekten:

Kontrolltermin vereinbaren